Neuerungen bei den Besitzereinträgen auf Abstammungsurkunden

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verfahren zur Eintragung von Besitzern / Haltern auf Abstammungsurkunden von der SKG angepasst. Zu den Neuerungen gehört die Einführung von Halterzertifikaten.

Alle Informationen zum neuen Verfahren werden von der SKG zur Verfügung gestellt:

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