Schweissprüfung


11.09.2022

Revier Erlinsbach

 

Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung und Zucht. 

Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Jagdgebrauchshunden zur praktischen Jagdausübung. 

Weitere Informationen

Anmeldung

Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 15 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Begründete Ausnahmen kann der Prüfungsleiter bewilligen. 

 

Hitzige Hündinnen sind nicht zugelassen (das Startgeld wird zurückerstattet). Personen, die aus einem Mitgliedverein der AGJ bzw. der SKG ausgeschlossen sind, werden nicht zugelassen. 

Organisation

Prüfungsleiter: Sepp Sticher

Organisation: Hans Döbeli

Richter

Richter 1: Sepp Sticher                                               

Anmeldung und Meldegebühren

Anmeldung offen ab 18.07.2022 – 21.08.2022

 

Meldegebühr:

RCS-Mitglieder CHF 130.– pro Hund, Nicht-RCS Mitglieder CHF 150.– pro Hund.      

 

Das Nennformular finden Sie hier. Bitte füllen Sie dieses vorgängig aus und schicken Sie es ein.

 

Achtung, die definitive Anmeldung ist erst erfolgt, wenn das Startgeld auf das dafür vorgesehene Konto einbezahlt ist, spätestens aber bis Meldeschluss! Startgeld ist Reuegeld!

 

Konto: CH17 0076 1016 0109 3467 9
Aargauische Kantonalbank
Johann Döbeli

 

Besammlungsort

Besammlungsort und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.

Programm

Besammlung und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.

Informationen

Gäste: Sind auf Anmeldung möglich.

 

Hunde: Hunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen, dürfen nicht ins Prüfungsgelände mitgenommen werden. Prüfungshunde, die nicht arbeiten, sind stets an der Leine zu führen.

 

Unterlagen: Orginal der Ahnentafel, Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung.

 

Versicherung: Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Verantwortung ab. Die Prüfungsteilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.

 

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