Zulassung: Nur Inhaber eines Jagdfähigkeitsausweises und Jungjäger in Ausbildung.
(Nach Reglement RCS / TKJ – Reglement unter Prüfung / Regeln)
Unterlagen: Folgende Unterlagen sind vor Beginn der Prüfung abzugeben oder vorzuweisen:
Orginal der Ahnentafel oder das Leistungsheft der SKG/AGJ (für Hunde, welche nicht einen FCI-Stammbaum haben), der Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung