Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 15 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Begründete Ausnahmen kann der Prüfungsleiter bewilligen.
Hitzige Hündinnen sind nicht zugelassen (das Startgeld wird zurückerstattet). Personen, die aus einem Mitgliedverein der AGJ bzw. der SKG ausgeschlossen sind, werden nicht zugelassen.