1 Wer Hunde öffentlich anbietet, muss folgende Informationen schriftlich angeben:
Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters;
Herkunftsland des Hundes;
Zuchtland.
2 Die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen und die Verlegerinnen und Verleger der Zeitschriften sorgen für die Vollständigkeit der Angaben.