Jeder Züchter in der Schweiz unterliegt den Bestimmungen des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV). Diese stellen sicher, dass unsere Hunde artgerecht gezüchtet und aufgezogen werden.
Der Retriever Club Schweiz unterstützt und fördert die Einhaltung dieser Vorgaben. Sollten dennoch Unstimmigkeiten auftreten, wird die Zuchtkommission Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die höchsten Standards gewahrt bleiben.
Bei Verstössen gegen die geltenden Gesetze können entsprechende Sanktionen gegen Züchter ausgesprochen werden.
In diesem Zusammenhang müssen unter anderem den folgenden Artikeln der Tierschutzverordnung besondere Beachtung geschenkt werden: