Verantwortlich sowohl für die Auswahl der Zuchttiere mit denen er züchtet, wie auch für seine Zuchtergebnisse, ist einzig und allein der Züchter. Der Züchter ist verantwortlich für die Welpen, die in seiner Zucht geboren werden, und er hat selbst für deren Platzierung zu sorgen.
Züchter und Deckrüdenbesitzer verpflichten sich insbesondere
- bei ihrer züchterischen Tätigkeit die Würde des Tieres zu respektieren und extreme Ausbildungen bestimmter körperlicher Merkmale zu bekämpfen, welche die Gesundheit, die Lebensqualität oder die Lebenserwartung der Hunde beeinträchtigen und/oder sie in ihrem natürlichen Verhalten, einschliesslich Bewegungsabläufe, und in der natürlichen Fortpflanzung behindern;
- nicht mit Hunden zu züchten, bei denen aufgrund einer bekannten genetischen Belastung damit zu rechnen ist, dass ihre Nachkommen erhebliche Defekte, Krankheiten, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Verhaltensstörungen aufweisen werden;
- nicht mit Hunden zu züchten, die ein Aggressionsverhalten oder eine Verhaltensschwäche zeigen;
- nicht mit Hunden zu züchten, die gemäss ihrem Rassestandard oder den rassespezifischen Zuchtreglementen zuchtausschliessende Fehler aufweisen, auch wenn diese operativ korrigiert wurden.