Vorkontrolle

Bevor ein Neuzüchter seine Hündin belegen darf, muss er seine Zuchtstätte von einem Zuchtstättenkontrolleur des RCS kontrollieren lassen.
Damit die Zuchtstättenvorkontrolle termingerecht durchgeführt werden kann, ist der zuständige Rassebetreuer mindestens vier Wochen vor geplanter Belegung der Hündin zu orientieren, so dass er eine Zuchtstättenkontrolle aufbieten kann.
Im Rahmen der Zuchtstättenvorkontrolle werden

  • die räumlichen Gegebenheiten;
  • die geplanten Zuchteinrichtungen (weder Wurfkiste noch Auslauf müssen eingerichtet sein, es sollten aber konkrete Pläne vorliegen, wie das Wurflager, der Aufenthaltsraum und der Auslauf gestaltet werden);
  • der Pflegezustand der Hunde (Ernährung, Impfungen, Entwurmungen, Hund-Mensch Beziehung) kontrolliert.