Bevor ein Neuzüchter seine Hündin belegen darf, muss er seine Zuchtstätte von einem Zuchtstättenkontrolleur des RCS kontrollieren lassen.
Damit die Zuchtstättenvorkontrolle termingerecht durchgeführt werden kann, ist der zuständige Rassebetreuer mindestens vier Wochen vor geplanter Belegung der Hündin zu orientieren, so dass er eine Zuchtstättenkontrolle aufbieten kann.
Im Rahmen der Zuchtstättenvorkontrolle werden