Neue Züchter müssen bei der Stammbuchverwaltung der SKG, Geschäftsstelle, Sagmattstrasse 2, 4710 Balsthal ein Gesuch um Schutz eines Zuchtnamens einreichen, um für ihre künftigen Welpen Abstammungsurkunden zu erhalten.
Der Zuchtname ist ein von der SKG national und von der FCI international geschützter Name der Zuchtstätte, in welcher Hunde unter den Bestimmungen der SKG/FCI gezüchtet werden.
Das Gesuch um Schutz eines Zuchtnamens sollte 5 Monate vor geplanter Erstbelegung der Hündin erfolgen. Das internationale Register der bei der FCI geschützten Zuchtnamen kann hier eingesehen werden.