Voraussetzung für die Akzeptanz von Gentests

Blutproben oder Abstriche dürfen nur vom Tierarzt abgenommen werden (nicht vom Besitzer selbst). Der Tierarzt muss die Identität des Hundes mittels Ablesen des Mikrochips kontrollieren.

 

Art. 3.2.2 ZRSKG

Veterinärmedizinische Atteste

Grundsätzlich werden nur veterinärmedizinische Atteste anerkannt, die die vollständigen Angaben des Hundes beinhalten und bestätigen, dass die Kennzeichnung des zu untersuchenden Hundes durch den behandelnden Tierarzt überprüft wurde.

Art. 3.2.2 lit. b ZRSKG

DNA-Tests

DNA-Tests werden nur anerkannt, wenn sie mit einer offiziellen Entnahmebestätigung des Tierarztes versehen und durch ein akkreditiertes und/oder zertifiziertes Labor im In- oder Ausland durchgeführt worden sind.

 

Die Gentest-Befunde werden nur akzeptiert, wenn Kopien von Briefbefunden oder Zertifikaten eingereicht werden. E-Mail-Befunde können nicht akzeptiert werden, da diese leicht abgeändert werden können. 

Bei OFA Befunden, die nur per E-Mail versandt werden, lassen sich die Befunde in der OFA Datenbank kontrolllieren.

Achten Sie darauf, dass die Formulare korrekt und komplett (Stammbaumname des Hundes, Stammbuchnummer, Geburtsdatum, Mikrochip Nummer) ausgefüllt sind und von Ihnen und dem Tierarzt unterzeichnete sind.