Die Eigentümer bzw. Inhaber des Zuchtrechtes der Zuchtpartner haben sich vor der Paarung gegenseitig von der ordnungsgemässen Zuchtbewilligung und vom Vorhandensein einer von der FCI anerkannten Abstammungsurkunde sowie vom Vorliegen der verlangten Gesundheitsatteste zu vergewissern und sich diesbezüglich wahrheitsgetreue und vollständige Auskünfte zu geben.