Belegungen von im Ausland lebenden Hündinnen durch vom RCS zur Zucht zugelassene Rüden dürfen nur vorgenommen werden, wenn die ausländische Hündin eine von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde besitzt und im betreffenden Land vom der FCI angeschlossenen Landesverband zur Zucht zugelassen ist. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen zur Augenuntersuchung (Art. 4.3.3 RCS Zuchtreglement)  sowie die Zuchtauflagen des RCS auch bei Paarungen mit im Ausland lebenden Hündinnen Gültigkeit haben.