Attest der Dysplasiekommissionen Zürich oder Bern der Vetsuisse Fakultät, wonach der betreffende Retriever aufgrund von Röntgenaufnahmen eines Tierarztes frei von HD (Grad A), ein- oder beidseitig Übergangsform (Grad B) oder höchstens leichte HD (Grad C) aufweist und frei von ED ist (Grad 0) oder höchstens ein- oder beidseitig leichte ED (Grad 1) aufweist. Die Röntgenbilder werden vom Tierarzt an die Dysplasie Kommission Zürich oder Bern zur Auswertung gesendet. Gültige Röntgenaufnahmen können frühestens im Alter von 12 Monaten angefertigt werden. Dieses Attest wird von allen Retrieverrassen für die Zuchtbewilligung benötigt (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 4.3.1).