Foto Claudia Breitgoff

Nationale Hundedatenbank und obligatorische Hundekurse

Wenn Sie Ihren ersten Hund erwerben, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde vor der Welpenübernahme eine AMICUS ID-Nummer verlangen und diese dem Züchter melden, damit der Welpe auf Ihren Namen bei AMICUS registriert werden kann. Sind oder waren Sie bereits Hundehalter melden Sie Ihre bisherige AMICUS (oder ANIS) ID-Nummer dem Züchter.

Gleichzeitig sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob in Ihrem Kanton obligatorische Hundekurse vorgeschrieben sind. In diesem Fall kann man Ihnen auf der Gemeinde auch die Adressen von akkreditierten Hundetrainern nennen.