Unsere Zuchthunde

Bevor mit einem Retriever gezüchtet werden darf, muss dieser durch den RCS angekört werden. Die Ankörung beinhaltet

  • eine Überprüfung des Verhaltens. Ängstliche und/oder aggressive Retriever werden nicht zur Zucht zugelassen.
  • gesundheitliche Auswertungen. All unsere Zuchthunde sind u.a. auf Hüftgelenks- und Ellbogendysplasie untersucht und müssen sich einer jährlichen Augenkontrolle unterziehen. Wenn Sie mehr über die geforderten gesundheitlichen Voraussetzungen lesen möchten, dann schauen Sie in unser Zuchtreglement.
  • eine Überprüfung des Exterieurs auf Standardkonformität.

Nur wenn sowohl der Formwert, wie auch der Wesenstest bestanden sind und keine gesundheitlichen Zuchtausschlussgründe vorliegen, darf mit dem Retriever im RCS gezüchtet werden.

Unsere Zuchtbestimmungen

Der RCS arbeitet mit namhaften veterinärmedizinischen Institutionen wie z.B. der Vetsuisse Fakultät und der Swiss Association of Veterinary Ophtalmologists zusammen. Wir überprüfen laufend unsere Zuchtbestimmungen und passen diese an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse an.