Eignungsprüfung Modul Wasser
Linthgebiet
01. März 2025
Revier im Linthgebiet
Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung.
Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Jagdgebrauchshunden zur praktischen Jagdausübung. Die Teilnahme ist nur für Führer mit Jagdschein möglich
Weitere Informationen
Anmeldung offen ab: 02.12.2024 – 25.02.2025
Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 12 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Bei hitzigen Hündinnen ist der Organisator vorgängig zu kontaktieren.
www.ag-jagdhunde.ch – Unterlagen – Reglemente/Formulare – Reglement für die Ausbildung und die Eignungsprüfung für Jagdhunde (im Vorstehen) und zum Apportieren von Wild sowie zur Wasserarbeit
Prüfungsleiter: TKJ Richter
Organisation: Regula Bächtold
TKJ-Richter
Anmeldung offen vom 02.12.2024 – 25.02.2025
Meldegebühr:
RCS-Mitglieder CHF 100.– pro Hund, Nicht-RCS Mitglieder CHF 150.– pro Hund ohne Wild.
Achtung, die definitive Anmeldung ist erst erfolgt, wenn das Startgeld auf das dafür vorgesehene Konto einbezahlt ist, spätestens aber bis Meldeschluss! Startgeld ist Reuegeld!
Teilnehmer bringen Ihr eigenes Wild mit.
Einzahlungen bitte auf folgendes Konto:
Retriever Club Schweiz
3000 Bern
IBAN CH25 0630 0016 6835 1021 0
SWIFT-BIC: VABECH22XXX
Besammlungsort und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Hunde: Hunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen, dürfen nicht ins Prüfungsgelände mitgenommen werden. Prüfungshunde, die nicht arbeiten, sind stets an der Leine zu führen.
Unterlagen: Orginal der Ahnentafel, Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung.
Versicherung: Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Verantwortung ab. Die Prüfungsteilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.
Aufklapp-Text