Anmeldung offen ab: 02.12.2024 – 15.01.2025
Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 12 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Bei hitzigen Hündinnen ist der Organisator vorgängig zu kontaktieren.
www.ag-jagdhunde.ch – Unterlagen – Reglemente/Formulare – Reglement für die Ausbildung und die Eignungsprüfung für Jagdhunde (im Vorstehen) und zum Apportieren von Wild sowie zur Wasserarbeit