Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung und Zucht. 

Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Jagdgebrauchshunden zur praktischen Jagdausübung. Die Teilnahme ist nur für Führer mit Jagdschein möglich.