Anforderungen
Alle Retriever, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen vom RCS zur Zucht zugelassen sein. Die Zuchtkommission erteilt die Zuchtbewilligung (siehe auch unter Ankörung) für Hunde, die im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sind, wobei der rechtmässige Eigentümer in der Originalabstammungsurkunde von der Stammbuchverwaltung eingetragen und beglaubigt sein muss.
Züchter werden und sein bedeutet, eine verantwortungsvolle, zeitaufwendige, arbeitsintensive Verpflichtung zu übernehmen, in Ehrlichkeit Fehl- und Rückschläge akzeptieren zu können, und trotz all dem, sehr viel Freude und Befriedigung erfahren und die Zufriedenheit und Gegenliebe der uns anvertrauten Retriever spüren zu können.